Umweltschutz

 


Batterien dürfen nicht in den Hausmüll Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind durch chemische Symbole gekennzeichnet (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber, Pb für Blei). Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, diese Batterien bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde oder im Handel abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden können.

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden!
Als Verbraucher können Sie die Geräte bei allen Sammelstellen Ihrer Gemeinde kostenfrei abgeben. Die EAG-VO regelt die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und verpflichtet Verbraucher zur Rückgabe. Zusätzlich besteht beim Kauf eines Neugeräts die Möglichkeit, Ihr Elektroaltgerät an einer der vom Versandhandel eingerichteten Sammelstellen abzugeben. Für die Löschung personenbezogener Daten haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe von diesem zu trennen.

Sämtliche hinsichtlich der Entsorgung von Batterien und Elektroaltgeräten zu übernehmenden Pflichten sind von uns an die ERA übertragen, die Ware ist bereits ordnungsgemäß ERA-entpflichtet.